﻿Visto Endbenutzer-Lizenzvertrag

VISTO CORPORATION (GEMEINSAM MIT DEN ANGEGLIEDERTEN GESELLSCHAFTEN, KURZ \"VISTO\"GENANNT) ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, IHNEN BESTIMMTE VISTO MOBILE(tm) SOFTWAREPRODUKTE NUR DANN IN LIZENZ ZU ÜBERLASSEN, WENN SIE SICH ZUR EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN IN DEM VORLIEGENDEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (\"EULA\") VERPFLICHTEN, WAS DURCH EINE DER FOLGENDEN HANDLUNGEN VOLLZOGEN WIRD: DURCH DAS KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE ZUM AKZEPTIEREN DER BEDINGUNGEN; DURCH IHRE UNTERSCHRIFT AUF EINER GEDRUCKTEN KOPIE DIESER LIZENZ; DURCH DIE INSTALLATION DER SOFTWARE ODER DURCH IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE. SEHEN SIE VON EINER KOPIE, INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE AB, WENN SIE MIT DER EINHALTUNG SÄMTLICHER VERTRAGSBEDINGUNGEN DIESES EULA NICHT EINVERSTANDEN SIND.

WICHTIG: FÜR BENUTZER AUSSERHALB DER USA GELTEN UNTER UMSTÄNDEN WEITERE BESTIMMUNGEN. DIESE SIND UNTER DER ADRESSE WWW.VISTO.COM/EULA NACHZULESEN. DIE ANNAHME DES VORLIEGENDEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS SCHLIESST DIE ANNAHME DER GENANNTEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN EIN.

A. Lizenzeinschränkungen. Im Rahmen dieser Nutzungslizenz wird Ihnen das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht zur Installation und Nutzung der zugehörigen Komponenten der Visto Mobile(tm) Platform Software (\"Lizenz\") zugestanden, die generell in maschinenlesbarer Form zusammen mit der Begleitdokumentation (inklusive sämtlicher Kopien davon, in Kürze der \"Software\") einzelnen Endanwendern zur Verfügung gestellt wird. Am Quellcode der Software wird keine Lizenz gewährt.

B. Schutz von Vistos geistigem Eigentum: Die Software ist durch Urheberschutzgesetze, internationale Gesetze zum Urheberschutz, zum Patentschutz, zum Schutz von Handelsgeheimnissen sowie durch andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Im Rahmen des Vertrags zwischen Ihnen und Visto behält Visto alle Rechte, Titel, Anrechte, Eigentumsrechte und Rechte auf geistiges Eigentum an der Software. Mit der Lizenz werden keinerlei Titel oder Eigentumsrechte an der Software zugestanden. Ferner werden damit keinerlei Rechte an der Software veräußert. Mit der Lizenz werden Ihnen keinerlei Rechte an etwaigen Erweiterungen oder Neuerungen der Software zugestanden. Visto behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.

C. Einschränkungen: Vermerke zum Urheberschutz und sonstige Vermerke, die an der Software angebracht sind, sind von Ihnen weder zu entfernen noch zu verändern. Es ist Ihnen untersagt, Folgendes Dritten zu gestatten. Ebenso ist Ihnen selbst Folgendes untersagt: (i) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Visto Veränderungen an einer Software vorzunehmen oder davon abgeleitete Produkte herzustellen; (ii) Reverse Engineering der Software durchzuführen oder den Quellcode bzw. die zugrunde liegenden Funktionen oder Algorithmen herauszufinden (davon ausgenommen ist Reverse Engineering in dem Umfang, der von der geltenden Rechtsprechung eingeräumt wird), (iii) abgesehen von dem Ausmaß, wie es von Visto schriftlich zugestanden wurde, die Software zu Gunsten Dritter zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, auszuleihen, Lizenzen unterzuvermieten, die Nutzung für Timesharing- oder Serviceagentur-Zwecke zu gestatten oder die Software auf andere Weise zu nutzen bzw. Dritten zugänglich zu machen (das gilt auch für eine Nutzungsfreigabe nach dem Bündelungs- oder Pooling-Konzept), (iv) Benchmark-Ergebnisse, technische Ergebnisse oder andere Leistungsmessdaten in Bezug auf die Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Visto zu veröffentlichen oder (v) die Nutzung einer Software oder die Gestattung der Übertragung und Übermittlung, der Export oder Reexport der Software oder Bestandteile davon, durch den die geltende Rechtsprechung oder Gesetzgebung in Bezug auf Exportbeschränkungen oder Sie oder Ihren Betrieb betreffende Gesetze oder Vorschriften missachtet werden. Wenn Sie eine juristische Person sind, erklären Sie sich damit einverstanden, für die Einhaltung der hierin genannten Vertragsbedingungen durch Ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vermittlungspartner verantwortlich zu sein. Sie erklären sich damit einverstanden, Visto und seine Lizenzgeber gegenüber juristischen Forderungen oder Strafsachen schadlos zu halten und zu verteidigen; das gilt unter anderem auch für Anwaltshonorare und Auslagen, die aufgrund einer nicht rechtmäßigen Nutzung der Software durch Sie (oder durch von Ihnen wissentlich und aktiv unterstützte Dritte) entstanden sind.

D. Garantieeinschränkungen: VISTO GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FREI VON FEHLERN IST. DIE SOFTWARE WIRD \"WIE VORLIEGEND\" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND VISTO LEHNT ALLE GARANTIEN UND ZUSAGEN - AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND - IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE AB. DAS GILT UNTER ANDEREM, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, FÜR EINE GARANTIERTE MARKTEIGNUNG, DIE KONZEPTION ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, FÜR GARANTIEZUSAGEN, DIE SICH AUS EINEM PRAKTIZIERTEN HANDEL, EINER NUTZUNG ODER HANDELSPRAXIS ERGEBEN SOWIE FÜR ZUSAGEN, DIE EINE NICHTEINSCHRÄNKUNG DER RECHTE DRITTER GARANTIEREN. AUFGRUND DER GELTENDEN RECHTSPRECHUNG IST IN EINIGEN LÄNDERN DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN MIT VERBRAUCHERN UNTERSAGT. ES KANN DESHALB SEIN, DASS DIE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE FÜR SIE NICHT GELTEN. IN DIESEM FALL BLEIBEN IHRE VERBRAUCHERRECHTE VON DIESEM VERTRAG UNBERÜHRT.

E. Eingeschränkte Haftung: MIT AUSNAHME DER HAFTBARKEIT IM TODES- ODER VERLETZUNGSFALL AUFGRUND EINER MISSACHTUNG SEITENS VISTO LEHNEN VISTO UND DIE LIZENZGEBER DER FIRMA JEGLICHE HAFTUNG FÜR DEN BZW. JEGLICHE VERPFLICHTUNG GEGENÜBER DEM GEGENSTAND DES VORLIEGENDEN VERTRAGS ODER JEDWEDER ANDERER VERTRÄGE, FÜR MISSACHTUNGEN, STRENGE HAFTBARKEITEN ODER FÜR ANDERE SACHVERHALTE MIT RECHTLICHEN ODER GERECHTEN GRUNDLAGEN AB, (I) DIE AUFGRUND DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTANDEN ODER DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND, (II) FÜR KOSTEN AUFGRUND DER BEREITSTELLUNG VON ERSATZGÜTERN, VERFAHREN, DIENSTLEISTUNGEN ODER RECHTEN; (III) FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG HERBEIGEFÜHRTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN BELIEBIGER ART, AUCH WENN VISTO ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER (IV) FÜR NUTZUNGSUNTERBRECHUNGEN ODER DEN VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG VON DATEN.

F. Sonstige Vertragsbestimmungen: Sie (oder Ihr Arbeitgeber in Ihrem Namen) können als Vertragspartner in einem oder mehreren Verträgen, Bestellungen, Vereinbarungen oder Absprachen auftreten, die mit der Bereitstellung der mobilen Plattform von Visto und/oder der Software in Verbindung stehen, unabhängig davon, ob direkt mit Visto oder über einen autorisierten Vertriebspartner, Groß- oder Einzelhändler (gesammelt als \"Zusatzdokumentation\" bezeichnet) vereinbart. Die Zusatzdokumentation ist in Verbindung mit dem vorliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrag zu lesen; als Voraussetzung gilt dabei, dass dieser vorliegende Vertrag im Falle einer Unstimmigkeit oder Mehrdeutigkeit Vorrang hat.

G. Ablauf/Kündigung: Die Lizenz bleibt bis zu ihrem Ablauftermin oder bis zur Kündigung in Kraft. Die Lizenz läuft automatisch ab, sobald die geltende Zusatzdokumentation ihre Gültigkeit verliert. Die Lizenz endet fristlos ohne weitere Benachrichtigung seitens Visto, falls die Bestimmungen dieses Vertrags verletzt oder die geltende Zusatzdokumentation von Ihnen nicht eingehalten werden. (Das gilt auch für den Fall einer Nichtbegleichung von Zahlungen, soweit zutreffend.) Sollten Sie diese Lizenz im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses oder eines Dienstleistungsverhältnisses mit einem Unternehmen erworben haben, das als beteiligte Partei in der Zusatzdokumentation genannt wird, endet die Lizenz automatisch, sobald Verstöße an der Zusatzdokumentation (einschließlich Verstöße durch Nichtbegleichung von Forderungen, sofern zutreffend) seitens des Unternehmens festgestellt werden oder sobald Sie das Angestelltenverhältnis beenden bzw. dem Unternehmen keine weiteren Dienstleistungen mehr zur Verfügung stellen. Sie können die Lizenz jederzeit auch früher kündigen, indem Sie sämtliche Kopien der Software vernichten und/oder an Visto zurücksenden. Alle Kopien der Software müssen bei Vertragsablauf bzw. -beendigung zurückgeschickt und/oder vernichtet werden. Alle übrigen Vertragsbedingungen gelten auch nach der Beendigung bzw. nach fristgerechtem Ablauf der Lizenz weiterhin.

H. Diverses. Rechtsgrundlage dieses Vertrags sind die Gesetze des US-Bundesstaats Kalifornien. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens Visto ist keine dritte Partei befugt, diesen Vertrag zu verändern oder Garantien, Zusagen oder Versprechungen zu leisten, die von den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen abweichen. Sollten bestimmte Vertragsbedingungen in diesem EULA im Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung stehen oder vor einem ordentlichen Gericht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, werden die betreffenden Bestimmungen hiermit in dem Umfang verworfen, der erforderlich ist, um die vorliegenden Vertragsbedingungen im Kontext der jeweiligen Rechtsprechung durchsetzbar zu machen.

